Kann ich wegen der Coronakrise und dem Ansteckungsrisiko unter Fortzahlung meiner Vergütung zu Hause bleiben ?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin

Die allgemeine Krise und die abstrakte Möglichkeit der Ansteckung reicht nicht aus. Allein die Befürchtung, sich auf dem Weg zur Arbeit oder bei der Arbeit anzustecken gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Bleiben Sie nur wegen der abstrakten Gefährdungslage der Arbeit fern, so fehlen sie unentschuldigt und müssen auch nicht bezahlt werden.