Die Behörde hat den Fortbetrieb meines Arbeitgebers untersagt weil ein besonderes Infektionsrisiko besteht. Erhalte ich auch hier Entgeltfortzahlung?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin

Nach der sogenannten " Risikolehre " trägt das Betriebsrisiko infolge behördlicher Maßnahmen der Arbeitgeber, zum Beispiel aufgrund der Aschewolke. Dies gilt nicht bei allgemeinen Gefahrenlage wie zum Beispiel Krieg, Unruhen und Terroranschläge.