Mein Betrieb wurde vorübergehend wegen Corona geschlossen, ohne dass irgendjemand infiziert ist. Muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin Wird nur der Betrieb geschlossen obwohl Sie arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, besteht kein Anspruch nach dem Infektionsschutzgesetzes. Dieser Fall ist höchstrichterlich noch nicht geklärt, weil es ihn so noch nicht gegeben hat.