Aufenthaltsbestimmungsrecht - Wo werden die Kinder wohnen und wer betreut diese?

Antwort von Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst die Festlegung von Wohnort und Wohnung des minderjährigen Kindes .
Es gibt vielfältige Einigungsmöglichkeiten. Die Kinder können bei einem Elternteil leben und der andere erhält Umgang. Es kommt auch ein Wechselmodell in Betracht, wo die Kinder jeweils eine Woche bei Mutter und eine Woche beim Vater leben. Können sich die Eltern nicht einigen, muss ein entsprechender Antrag zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beim Familiengericht gestellt werden.Das Gericht orientiert sich bei seiner Entscheidung ausschließlich am Kindeswohl. Dabei soll es für Kinder so wenig Änderungen wie möglich geben (Kontinuitätsprinzip). Ferner berücksichtigt das Gericht, wer das Kind besser fördern kann (Förderprinzip ).

Bei Fragen zu dieser Problematik oder zum Familienrecht berät Sie gern Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin. Sie erreichen uns über das nebenstehende Kontaktformular oder telefonisch unter 0385-565506/16