Ehescheidung - Wer haftet für Schulden auf dem gemeinsamen Konto?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Im Außenverhältnis haften beide gegenüber der Bank auf die volle Summe.Im Innenverhältnis zwischen den Eheleuten haften bis zur Trennung regelmäßig auch beide Ehepartner, nach der Trennung der Ehepartner, der das Konto überzogen hat. Beispiel: der Ehemann hebt nach Eröffnung der Trennungsentscheidung der Ehefrau vom gemeinsamen Kontoso viel Geld ab,so dass der Dispositionsrahmen ausgeschöpft ist. Hier haftet er regelmäßig allein aber nur im Innenverhältnis.

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