Gibt es beim Zugewinnausgleich auch ein negatives Anfangsvermögen?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Unter einem negativen Anfangsvermögen versteht man ein Minusvermögen, d.h. Schulden bei Eingehung der Ehe. Mit der Reform des Familienrechts im Jahre 2008 wurde das Negativvermögen eingeführt. Bis dahin konnte das Anfangsvermögen auch bei erheblichen Schulden nur " 0 " € sein. Hat ein Ehepartner am Anfang der Ehe Schulden und ist am Ende der Ehe schuldenfrei, so hat er nach neuer Rechtslage auch insoweit einen Zugewinn, der hälftig auszugleichen ist.

Haben Sie Beratungsbedarf zum Thema negativer Zugewinn, zum Zugewinn oder zum Familienrecht wenden Sie sich gern an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin unter der Tel.-Nr. 0385-565506/16 oder über unser Kontaktformular