Unterhalt: Kann ich Unterstützung bekommen, wenn mein Partner keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann?

Antwort von Fachanwalt für Familienrecht Rechtsanwalt Martin Vogel, Schwerin

Sie haben gegebenenfalls Anspruch auf

  • Unterhaltsvorschuss für längstens sechs Jahre für Kinder unter zwölf Jahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, ab dem 1.7.2017 bis zum 18. Lebensjahr
  • auf Grundsicherung für Arbeitslose nach SGB II
  • auf Grundsicherung für erwerbsunfähige oder alte nach SGB XII
  • auf Wohngeld, gegebenenfalls auch für das eigene Haus oder eine Eigentumswohnung.
Bei Fragen zu dieser Problematik oder zum Familienrecht berät Sie gern Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin. Sie erreichen uns über das nebenstehende Kontaktformular oder telefonisch unter 0385-565506/16