Hausrat: Kann ich meinen Hausrat bzw. meine Haushaltsgegenstände bei Auszug aus der Wohnung mitnehmen?

Antwort Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Was früher einmal Hausrat war bezeichnet man heute als Haushaltsgegenstand. Gemeint ist das gleiche. Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht, zum Beispiel bei ungleichen finanziellen Verhältnissen oder zur Versorgung gemeinsamer Kinder.

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