Muss ich für die Schulden meines Ehepartners aufkommen, die vor oder während der Ehe gemacht wurden?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Viele Mandanten glauben,dass die Ehe dazu führt, dass man auch für die Schulden des Ehepartners einzustehen hat. Dies ist keinesfalls zutreffend.Grundsätzlich haftet ein Ehepartner nicht für die Schulden die der andere Ehepartner mit in die Ehe bringt oder während der Ehe eingeht. Wie von jedem Grundsatz gibt es hiervon folgende Ausnahmen:

1. Sie verbürgen sich für eine Schuld Ihres Partners. In diesem Falle haften Sie auch für dessen Schulden, sofern der Ehepartner ausfällt oder nicht zahlt.

2. Sie sind die Darlehensverpflichtung selbst mit eingegangen, haben also den Darlehensvertrag mit unterschrieben.In diesem Falle haften Sie zusammen mit Ihren Ehepartner als Gesamtschuldner d.h., jeder auf die volle Summe, wobei der Gläubiger diese noch einmal fordern darf.

3. Handelt es sich um kleinere Anschaffungen im Alltag, werden Sie kraft Gesetzes verpflichtet und haften mit.Hierunter fällt alles,was nach den ehelichen Lebensverhältnissen angemessen ist, zum Beispiel der Erwerb von Kleidung, Hausrat oder andere geringfügige Beschaffungen mit Ausnahme von Luxusgütern. Bestellt Ihr Ehepartner beispielsweise ein kleines Haushaltsgerät (Mixer) über das Internet, so haften Sie mit.Gleiches gilt für Verträge mit Stromlieferanten oder Telefonanbietern.Man bezeichnet dies auch als Schlüsselgewalt.

4. Sofern Sie selbst zur Zahlung von Unterhalt, beispielsweise Kindesunterhalt verpflichtet aber nicht leistungsfähig sind und Ihr Ehepartner ein hohes Einkommen hat, kann dies im Rahmen eines sogenannten Taschengeldanspruchs dazu führen,dass Sie hierdurch leistungsfähig werden und der Ehepartner mittelbar mithaftet.Direkt kann er selbstverständlich nicht in Anspruch genommen werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Mithaftung bei Schulden des Ehepartners , zu Trennung und Scheidung oder zum Familienrecht, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin der richtige Ansprechpartner.