Sind Ehescheidungskosten von der Steuer absetzbar?

Antwort von Rechtsanwalt Martin Vogel, Schwerin

Im Rahmen einer zumutbaren Eigenbeteiligung von etwa 3 % des Bruttoeinkommens waren Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar bis Ende 2012. Inzwischen hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Scheidungskosten nur noch in extremen Ausnahmefällen steuerlich absetzbar sind, ebenso wie sonstige Zivilprozess Kosten (BFH, Urteil v. 16.08.2017, Az.: VI R 9/16 ).

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