Wie berechnet man den Zugewinnausgleich?

Antwort von Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin
Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt. Er ist wie folgt zu berechnen ( einfaches Beispiel:

Ehemann:

Endvermögen: z.B. 100000,00 €
./.Anfangsvermöge z.B. 50000,00 €
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Zugewinn 50000,00 €

Ehefrau:

Endvermögen z.B. 15000,00 €
./. Anfangsvermögen z.B. 20000,00 €
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Zugewinn 5000,00 €