Hausrat und Auto bei Trennung/ Scheidung

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Ich bin aus der Ehewohnung ausgezogen und habe sämtliche Haushaltsgegenstände und das gemeinsame Auto zurückgelassen. Kann ich dafür eine Nutzungsentschädigung erhalten?

Antwort von Fachanwalt für Familienrecht, Martin Vogel, Schwerin

Sind Sie aus der Ehewohnung ausgezogen und haben sämtliche Haushaltsgegenstände und das Familienauto zurückgelassen, können Sie nur Gegenstände aber kein Geld dafür fordern, insbesondere keine Nutzungsentschädigung. Können Sie sich mit ihren Ehepartner nicht einigen, so entscheidet das Gericht auf einen entsprechenden Antrag nach folgender Norm:

§ 1361a Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben
(1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht.
(2) Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt.
(3) Können sich die Ehegatten nicht einigen, so entscheidet das zuständige Gericht. Dieses kann eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen.
(4) Die Eigentumsverhältnisse bleiben unberührt, sofern die Ehegatten nichts anderes vereinbaren.
Sie können zwar eine Entschädigung vereinbaren aber nur über das Familiengericht erzwingen.

Haben Sie Fragen zu Trennung und Scheidung, zum Familienrecht oder zur Rechtsprechung des Familiengericht Schwerin oder andere Gerichte, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel in Schwerin der richtige Ansprechpartner

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