Mitnehmen der Kinder

Kann ich die gemeinsamen Kinder im Falle der Trennung einfach mitnehmen, wenn ich mich mit meinem Ehepartner nicht verständigen kann?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Grundsätzlich haben die Eheleute für minderjährige Kinder die gemeinsame elterliche Sorge und müssen gemeinsam den Aufenthalt der Kinder bestimmen. Werden sich die Eltern hierüber nicht einig, so kann beim zuständigen Familiengericht die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beantragt werden. Häufig kommt es aber vor, dass ein Elternteil die Kinder einfach mitnimmt und vollendete Tatsachen schafft. Entscheidet dann ein Gericht erst Wochen oder Monate später kam die“ Macht des faktischen“ tatsächlich über den Verbleib der Kinder entscheiden. Denn bei der Frage, wo die Kinder leben, geht es nicht um die Sanktionierung elterlichen Fehlverhaltens sondern ausschließlich um das Wohl des Kindes. Hat der mitnehmende Elternteil daher bereits vollendete Tatsachen geschaffen, ist umgezogen und hat die Kinder eingeschult, kann es dem Wohl der Kinder am besten entsprechen, dass diese Situation so bleibt. Dementsprechend müssen Sie sofort handeln, wenn Ihr Ehepartner eigenmächtig handelt. Bei Beantragung einer einstweiligen Anordnung wird eine Entscheidung regelmäßig nach 2-3 Wochen ergehen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel , Schwerin ist spezialisiert auf diese Problematik. Ein persönliches Beratungsgespräch können Sie unter der Telefonnummer 0385-565506/16 oder über unser Kontaktformular vereinbaren.

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