Steuerklassen Trennung / Scheidung

Was passiert mit den Steuerklassen im Falle der Trennung?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Die während bestehender Lebensgemeinschaft gewählten Steuerklassen können zunächst beibehalten werden. Ab dem 1. Januar des folgenden Jahres sind die Steuerklassen zu ändern. Im Jahr der Trennung kann auch noch eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben werden. Es sollte daher der Trennungszeitpunkt genau überdacht werden. Wollen Sie sich im Dezember trennen, kann es durchaus sinnvoll sein, diesen Termin auf den Januar zu verschieben. Dann genießen nämlich Sie oder Ihr Ehepartner alle Steuervorteile ein Jahr länger.

Weitere und ausführlichere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Fragen und Antworten zu Trennung/ Scheidung" unter
www.rechtsanwalt-schwerin24.de/familienrecht oder vereinbaren einen Termin mit Rechtsanwalt Martin Vogel, Fachanwalt für Familienrecht in Schwerin
Tel.: 0385-565506/16

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