Vorsicht bei der Vermögensteilung anläßlich der Trennung

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Kann ich das Vermögen mit meinem Ehepartner bereits bei der Trennung aufteilen?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Häufig vereinbaren Eheleute ohne anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit der Trennung auch die Verteilung des Vermögens und teilen Dies auf. Für Immobilien ist dies nur notariell möglich, hinsichtlich des Barvermögens aber ohne besondere Form. Hier ist Vorsicht geboten.

Sie können das Bar- und Immobilienvermögen bereits mit der Trennung aufteilen. Aber Achtung: die Zugewinngemeinschaft besteht bis zur Zustellung des Scheidungsantrages an den jeweils anderen Ehepartner. Teilen Sie das Vermögen vorher auf, können Sie im Zugewinnausgleich gegebenenfalls bestraft werden, wenn Sie das Vermögen behalten, der Ehepartner aber alles verbraucht. Zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrages sind Sie nur von den illoyalen Vermögensverschiebungen geschützt.

Weitere und ausführlichere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Fragen und Antworten zu Trennung/ Scheidung" unter
www.rechtsanwalt-schwerin24.de/familienrecht, über unser Kontaktfprmular oder in einem persönlichen Gespräch mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin Tel.. 0385-565506/16

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