Muss der Arbeitgeber eine Aufstockung zwischen den Kurzarbeitergeld und dem vollen Entgelt zahlen?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin

Der Arbeitgeber kann - muss aber nicht - das Kurzarbeitergeld entweder freiwillig oder aufgrund Vereinbarung bis auf maximal 100 % des ursprünglichen Nettoentgeltes aufstocken. Dies kann bereits im Arbeitsvertrag, durch Betriebsvereinbarung oder durch Tarifvertrag geregelt sein bzw. geregelt werden.