Befristung: Ich habe mit dem Arbeitgeber über einen Befristung verhandelt, diese aber erst unterschrieben, als ich schon 2 Wochen gearbeitet hatte. Habe ich nun einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin

Wenn Sie bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrags mit der Arbeit begonnen haben, besteht seit Arbeitsbeginn ein unbefristeter mündlicher Arbeitsvertrag. Eine nachträgliche sachgrundlose Befristung ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG nicht zulässig.

Haben Sie Fragen zur nachträglichen Befristung Ihres Arbeitsvertrags oder zum Arbeitsrecht im Allgemeinen, können Sie sich gerne vertrauensvoll an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin wenden.