Arbeitsvertrag :Habe ich Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin

Mit Ausnahme eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann ein Arbeitsvertrag grundsätzlich mündlich geschlossen werden. Ist dies der Fall, hat der Arbeitnehmer allerdings einen Anspruch gemäß § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz ( NachwG ), dass die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrages binnen eines Monats schriftlich niedergelegt und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Gibt es Unklarheiten bei einem nur mündlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag empfiehlt es sich immer, den Arbeitgeber aufzufordern, bei ihm die vereinbarten Bedingungen schriftlich abzufordern.

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