Habe ich Kündigungsschutz in der Probezeit?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Hier besteht nur ein minimaler sozialer Schutz vor willkürlichen oder diskriminierenden Kündigungen, beispielsweise dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund von Schwangerschaft, Krankheit, Geschlecht, Geschlechtsorientierung, Alter etc kündigt. Der Arbeitnehmer muss allerdings beweisen, dass solche Gründe vorliegen. In der Praxis ist dieser Beweis nur selten zu führen.

Haben Sie Fragen zur Thematik Kündigung im Kleinbetrieb oder innerhalb der Probezeit, so ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin der richtige Ansprechpartner.