Wann darf ein Arbeitgeber in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern kündigen?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin

Beschäftigt ein Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter und besteht das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten, ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar. Der Arbeitnehmer hat damit sozialen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf nur dann kündigen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen oder er sich auf personen- oder verhaltensbedingte Gründe berufen kann. Dabei muss der Arbeitgeber - anders als bei Kündigungen im Kleinbetrieb - darlegen und beweisen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt, d.h., dass dringende betriebliche Erfordernisse (betriebsbedingte Gründe) oder personen- oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen.

Haben Sie Fragen zum Kündigungsschutzgesetz oder zum Arbeitsrecht im allgemeinen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin