Was ist nach einem Verkehrsunfall sofort zu veranlassen ?

Antwort von Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Vogel, Schwerin

Häufig sind sich die Unfallbeteiligten unmittelbar nach dem Unfall darüber einig, wie dieser entstanden ist. Nach Eintreffen der Polizei oder zu einem sonst späteren Zeitpunkt divergieren dann die Auffassungen zur Entstehung. Unmittelbar nach dem Unfall noch an der Unfallstelle sollte folgendes veranlasst werden:

a. Fertigen Sie Lichtbilder der Endstellung der Fahrzeuge. Hiermit kann ein Gutachter den Hergang ggfs. rekonstruieren

b. Soweit Sie diesen mitführen, füllen Sie den (internationalen) Unfallbericht aus, machen eine Skizze und unterzeichnen diese mit dem Unfallgegner.

c. Führen Sie den Unfallbericht nicht mit, schreiben Sie den übereinstimmenden Teil des Unfallhergangs auf und unterzeichnen beide.

d. Besteht Uneinigkeit rufen Sie die Polizei (bei reinen Blechschäden kommt diese nicht in allen Bundesländern)

e. Notieren Sie sich die Namen und die Anschriften von Zeugen