Arbeitsunfähigkeit: Krank ins Fitnessstudio - Ist das erlaubt?

Arbeitnehmer müssen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nicht zu Hause im Bett bleiben. Sogar
der Besuch eines Fitnessstudios kann möglich sein.
Ein Kfz-Sachverständiger hatte sich bei seinem Arbeitgeber wegen eines grippalen Infekts krank
gemeldet. Trotzdem besuchte er ein Fitnessstudio.
Der Arbeitgeber zweifelte daraufhin die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an und
kündigte dem Arbeitnehmer. Dieser klagte gegen die Kündigung. Die Angelegenheit landete vor
dem Landesarbeitsgericht Köln. Der Arbeitnehmer war der Meinung, dass der Besuch im
Fitnessstudio seine Genesung und damit seine Gesundheit gefördert habe. Und damit lag er
richtig. Möchte ein Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln,
benötigt er erhebliche Indizien. Diese lagen hier nicht vor.

Hinweis: Für den Arbeitgeber ist es schwer, gegen eine ärztliche
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzukommen. Selbst wenn der Beweiswert erschüttert werden
sollte, heißt dies noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht auf andere Art und Weise seine
Krankheit beweisen kann. Hier kommt auch eine Zeugenvernehmung des Arztes durch das
Arbeitsgericht in Betracht.

Quelle: LAG Köln, Urt. v. 02.11.2011 - 9 Sa 158/10

zum Thema: Arbeitsrecht



Eingestellt am 15.07.2012 von M. Vogel
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