Betriebshierarchie statt Altersbegrenzung: Stellenbeschreibung "Junior Personalreferent enthält keine Diskriminierung

Wenn Unternehmen neue Mitarbeiter suchen, müssen sie bei den Stellenanzeigen darauf achten,
etwaige Bewerber nicht zu benachteiligen. Es darf beispielsweise niemand aufgrund seines
Geschlechts, Alters, seiner Religion oder Staatsangehörigkeit diskriminiert werden.
Die Ausschreibung einer Stelle mit der Bezeichnung "Junior Personalreferent Recruiting"
beinhaltet laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg dagegen keine
Diskriminierung älterer Bewerber. Die Bezeichnung "Junior" beziehe sich auf die Stellung in der
betrieblichen Hierarchie und nicht auf das Alter des Bewerbers.
Hinweis: Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Schadenersatz entstehen, wenn ein Bewerber
diskriminiert wird. Dieser muss jedoch nachweisen, dass seine Nichtberücksichtigung aufgrund
unsachlicher Kriterien und nicht etwa aufgrund seiner (mangelnden) Qualifikation erfolgt ist.

Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.07.2011 - 5 Sa 847/11

Fundstelle: DRsp Nr. 2011 / 21671
zum Thema: Arbeitsrecht



Eingestellt am 28.04.2012 von M. Vogel
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