EU Staaten dürfen keine Sprachregelung für Arbeitsverträge vorschreiben

EU -Staaten dürfen nicht vorgeben, in welcher Landessprache Arbeitsverträge abzuschließen sind.
Der EuGH hat ein belgisches Gesetz abgestraft. Danach mussten alle
Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber ihren Betriebssitz in Flandern haben, in der niederländischen Sprache abgefasst werden. Dies beanstandete der EuGH, denn die Androhung der
Nichtigkeit von Arbeitsverträgen in anderen Sprachen ist mit dem Unionsrecht nicht vereinbar.
Eine solche Regelung verstößt gegen die garantierte Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der
EU. Darauf müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber berufen können. Somit
können auch Arbeitsverträge wie im vorliegenden Fall in englischer Sprache abgefasst werden,
ohne dass sie unwirksam sind.

Hinweis: Arbeitsverträge sollten stets in der Sprache abgefasst sein, die der Arbeitnehmer
versteht. Andernfalls sollte eine Übersetzung beigefügt werden, auch wenn das keine gesetzliche
Voraussetzung ist. Es sollte allerdings ein Gebot der gegenseitigen Fairness sein.

Quelle: EuGH, Urt. v. 16.04.2013 - C-202/11

Fundstelle: www.curia.europa.eu

zum Thema: Arbeitsrecht/ Freizügigkeit/Arbeitsvertrag/ Sprache



Eingestellt am 04.07.2013 von M. Vogel
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