Schikane im Job: Arbeitnehmer muss Mobbingverlauf darlegen und beweisen können

Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Kollegen
oder Vorgesetzte. Eine Arbeitnehmerin wollte für solch ein angebliches Mobbing ihrer
Arbeitgeberin Schmerzensgeld erhalten - in Höhe von 893.000 EUR.
Eine als betriebliche Kostenrechnerin bei städtischen Kliniken Angestellte fühlte sich gemobbt,
da sie versetzt, ihr die Führung eines Abwesenheitsbuchs auferlegt und an ihrer Arbeitsleistung
Kritik geübt wurde, ihr ferner wegen eines angeblichen Arbeitszeitbetrugs gekündigt worden war
und Schulungswünsche sowie Vieraugengespräche mit dem Vorgesetzten abgelehnt wurden.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sagte jedoch ausdrücklich, dass für die Mobbinghandlungen
der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist. Auch eine länger andauernde
Konfliktsituation, eine drastische Kritik eines Vorgesetzten oder die Zuweisung unliebsamer
Tätigkeiten stellen für sich gesehen noch keinen Mobbingverlauf dar. Insgesamt hatte die
Klägerin nicht nachweisen können, dass sie gemobbt worden war. Damit wurde ihre Klage
abgewiesen.

Hinweis: Arbeitnehmer, die sich gemobbt fühlen, sollten unbedingt ein Mobbingtagebuch führen.
Ein Mobbinggeschehen setzt sich aus einer Vielzahl von Einzelhandlungen zusammen. Dazu
können auch Kündigungsversuche und Versetzungen zählen. In aller Regel gibt es auch eine
Vielzahl weniger gravierend erscheinender Eingriffe, die in ihrer Summe und in einen Kontext
gesetzt jedoch durchaus als Mobbing zu bewerten sind.

Quelle: LAG Düsseldorf, Urt. v. 26.03.2013 - 17 Sa 602/12

Fundstelle: www.justiz.nrw.de

zum Thema: Arbeitsrecht/Mobbing



Eingestellt am 21.05.2013 von M. Vogel
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