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Auch bei Eheverträgen: Unterhaltszahlungen können durch Gesetzesänderung nachträglich befristet werden
Früher war es bei der "klassischen Rollenverteilung" innerhalb einer Ehe - der Mann verdient das
Geld und die Frau schmeißt den Haushalt - so, dass die Frau nach einer Scheidung bis ans
Lebensende Unterhaltsleistungen vom Ex-Mann erhielt. Mit einer Gesetzesänderung aus dem
Jahre 2008 wurde mehr auf die Eigenverantwortung beider Ex-Partner abgestellt, so dass
lebenslange Unterhaltszahlungen inzwischen die Ausnahme darstellen.
Wie ist es jedoch in den Fällen, in denen die Eheleute im Rahmen eines Ehevertrags vereinbart
haben, dass im Fall einer Trennung lebenslanger Unterhalt zu leisten ist? Auch hier kann laut
Bundesgerichtshof ein bestehender Vertrag der erfolgten Gesetzesänderung entsprechend
angepasst werden.
Geld und die Frau schmeißt den Haushalt - so, dass die Frau nach einer Scheidung bis ans
Lebensende Unterhaltsleistungen vom Ex-Mann erhielt. Mit einer Gesetzesänderung aus dem
Jahre 2008 wurde mehr auf die Eigenverantwortung beider Ex-Partner abgestellt, so dass
lebenslange Unterhaltszahlungen inzwischen die Ausnahme darstellen.
Wie ist es jedoch in den Fällen, in denen die Eheleute im Rahmen eines Ehevertrags vereinbart
haben, dass im Fall einer Trennung lebenslanger Unterhalt zu leisten ist? Auch hier kann laut
Bundesgerichtshof ein bestehender Vertrag der erfolgten Gesetzesänderung entsprechend
angepasst werden.
Hinweis: Diejenigen, die sich vor 2008 vertraglich zu lebenslangen Unterhaltsleistungen an ihre
ehemaligen Ehepartner verpflichtet haben, können versuchen, vor Gericht eine Abänderung
dieser Pflicht zu erreichen.
Quelle: BGH, Urt. v. 25.01.2012 - XII ZR 139/09
Fundstelle: DRsp Nr. 2012 / 4099
zum Thema: Familienrecht
Eingestellt am 22.04.2012 von M. Vogel
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