Darf ein Elternteil dem getrennt lebenden Elternteil eine Reise in die Türkei mit einem gemeinsamen Kind untersagen?

Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Frankfurt zu befassen.

Der Fall:

Die getrennt lebende Ehefrau wollte mit dem gemeinsamen achtjährigen Sohn eine Reise in die Türkei unternehmen. Der Vater hielt dies für zu gefährlich und untersagte dies. Da die Mutter trotzdem fahren wollte, beantragte der Vater gerichtlich die Unterlassung.

Die Entscheidung:

Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen nicht nur vorübergehend voneinander getrennt lebende Eltern in bedeutsamen Angelegenheiten für das gemeinsame Kind Einvernehmen herstellen. Die zu entscheidende Frage war die, ob eine Reise in die Türkei eine solche besondere Angelegenheit für das gemeinsame Kind ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt bejahte dies für den konkreten Einzelfall. Grundsätzlich gehören Urlaubs- und Flugreisen in sichere Gebiete nicht zu Angelegenheiten mit besonderer Bedeutung. Im hier gegebenen Fall sah das Gericht wegen der vielen Anschläge, der Terrorgefahr und den Massenverhaftungen nach dem Putsch eine solche besondere Angelegenheit, die beide Eltern nur einvernehmlich entscheiden können. Der Mutter wurde die Reise daher untersagt.

Hinweis: die Kindesmutter hätte die Reise nur mit Zustimmung des Vaters durchführen können. Die Entscheidung des Gerichts ist sinngemäß auf alle vergleichbaren Krisengebiete zu übertragen.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 21.7.2016 5 UF 206/16

Fundstelle: www.lareda.hessenrecht.hessen.de

zum Thema: Familienrecht / elterliche Sorge / Reise / Rechtsanwalt / Fachanwalt / Schwerin



Eingestellt am 03.12.2016 von M. Vogel
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