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Inanspruchnahme der Großeltern auf Kindesunterhalt- Ersatzhaftung der Großeltern für Kindesunterhalt
Grundsätzlich können auch Großeltern im Rahmen der Ersatzhaftung auf Kindesunterhalt für ihre Enkelkinder in Anspruch genommen werden.Nach einem Beschluss des OLG Köln vom 16.02.2010 4 WF 19/10
setzt dies voraus, dass- beide Elternteile, also Vater und Mutter leistungsunfähig sind und
- alle Möglichkeiten gegen den Unterhaltspflichtigen Elternteil ausgeschöpft wurden.Fällt der barunterhaltspflichtige ( i.d.R nicht betreuende ) Elternteil aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit aus, so haftet zunächst der andere Elternteil. Dieser kann sich nicht darauf berufen, dass er das Kind betreut. Zwar bestimmt das Gesetz in § 1606 Abs. 3 BGB , dass der betreuende Elternteil einem minderjährigen Kind Unterhalt in der Regel durch Pflege und Erziehung gewährt. Damit ist der Barunterhalt dem Betreuungsunterhalt gleichgestellt, nach Ansicht des Gerichtes aber nur im Verhältnis der Eltern zueinander und nicht im Verhältnis den nachrangig auf Kindesunterhalt haftenden Großeltern .
Praxishinweis:
Zunächst muss alles unternommen werden, um gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil vorzugehen. Fällt dieser aus, haftet zunächst der betreuende Elternteil. Fällt auch dieser aus, haften die Großeltern nachrangig und als Gesamtschuldner und auch nur im Rahmen ihrer ( anteiligen ) Leistungsfähigkeit. Für Großeltern mag dies beruhigend sein. Für den betreuenden Elternteil kann dies zu dem Ergebnis führen, dass er vor Inanspruchnahme der Großeltern auf Inanspruchnahme von Kindesunterhalt im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit und seinen Fähigkeiten zu einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet ist. Kann er hieraus ein ausreichend hohes Einkommen erzielen, aus dem der Kindesunterhalt gedeckt werden könnte, scheidet die Ersatzhaftung der Großeltern auf Kindesunterhalt aus. Sie kommt also nur dann in Betracht, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil ausfällt, der betreuende Elternteil trotz Bemühungen kein ausreichendes Einkommen erzielen kann und dann die Großeltern auch leistungsfähig sind.
Eingestellt am 29.01.2011 von M. Vogel
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