Neue Familie: Elterngeld reduziert zu zahlenden Unterhalt

Verringert sich die Unterhaltshöhe, wenn der Unternhaltspflichtige ein weiteres Kind bekommt und sich für die Elternzeit entscheidet ?

Antwort von Rechtsanwalt Martin Vogel, Fachanwalt für Familienrecht, Schwerin

Wie viel Unterhalt zu zahlen ist richtet sich nach dem Einkommen der Unterhaltspflichtigen.

Der Unterhalt nach eine Trennung und/oder Scheidung, wird normalerweise mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle errechnet. Wenn der Unterhaltspflichtige, mit oder ohne Einschaltung des Gerichts, dem Betrag zustimmt und dann eine neue Familie gegründet,steigt der Unterhaltsbedarf, da die Anzahl der Unterhaltsberechtigten angestiegen ist. Komplexer wird es, wenn der Unterhaltspflichtige aufgrund des neuen Nachwuchses in Elternzeit geht. Denn so steht dem Unterhaltszahlenden nur das geringe Elterngeld zu Verfügung. Dennoch müssen die Unterhaltsberechtigten diese Entscheidung nach Auffassung des Oberlandesgerchts Saarbrücken hinnehmen hinnehmen. Auch wenn sich der Unterhaltspflichtige dazu entschieden hat, das halbe Elterngeld über 24 Monate statt das ganze über 12 Monaten in Anspruch zu nehmen, muss dies ebenso hingenommen werden.

Hinweis: Das Elterngeld ist eine Möglichkeit zur Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern, kann aber dazu führen, den Unterhalt des Zahlungsverpflichteten stark zu senken.

Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluß vom 24.02.2014, 6 WF 31/14

zum Thema: Familienrecht / Elterngeld / Unterhalt / Fachanwalt / Schwerin



Eingestellt am 13.09.2017 von M. Vogel
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