Verringerter Ehegattenunterhalt: Bedingungen für die Zulässigkeit der Altersteilzeit bei bestehender Unterhaltspflicht

Scheidungsfälle mehren sich, bei denen die Beteiligten die Regelaltersrente bereits vor Augen
haben. Was gilt, wenn in einer solchen Konstellation der zum Unterhalt verpflichtete Ehegatte mit seinem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart und deshalb geringere Einkünfte hat? Muss der unterhaltsberechtigte Ehegatte es hinnehmen, weniger Unterhalt zu bekommen?
Der Bundesgerichtshof hat die Freiheit, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, beschränkt. Die damit verbundene Reduktion des Einkommens muss der Unterhaltsberechtigte nicht unbedingt
gelten lassen. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an.
Es ist zu berücksichtigen, wie sich die Situation im Ergebnis für den Unterhaltsberechtigten
darstellt. Ist sein Bedarf auch dann noch auf relativ hohem Niveau gesichert, wenn die
Altersteilzeit vom Unterhaltspflichtigen in Anspruch genommen wird, ist dessen Entscheidung zu
billigen.
Anderenfalls ist zu prüfen, ob die Altersteilzeit aus betrieblichen, persönlichen oder
gesundheitlichen Gründen gerechtfertigt ist. Kann der Unterhaltspflichtige keine plausiblen
Gründe vorbringen, wird der Unterhalt auf der finanziellen Basis berechnet, die ihm bei voller
Erwerbstätigkeit zur Verfügung stünde.

Hinweis: Bevor ein Unterhaltspflichtiger in die Altersteilzeit wechselt, sollte er sich beraten
lassen. Es ist eine komplexe Vergleichsberechnung für die notwendige Billigkeitsprüfung
vorzunehmen. Fällt in der Altersteilzeit zum Beispiel der Erwerbstätigenbonus weg, der zur Zeit
tatsächlicher Berufstätigkeit geltend gemacht werden kann, muss das kein Nachteil für den
Unterhaltspflichtigen sein. Wenn sich dadurch die zu zahlenden Unterhaltsbeträge bei der
Vergleichsberechnung annähern, spricht dies nämlich durchaus für die Berechtigung,
Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen.

Quelle: BGH, Urt. v. 11.07.2012 - XII ZR 72/10

Fundstelle: www.bundesgerichtshof.de

zum Thema: Familienrecht / Unterhalt / Leistungsfähigkeit / Altersteilzeit



Eingestellt am 12.05.2013 von M. Vogel
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 1,0 bei 2 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)