Zweifel an der Vaterschaft: Erforderlicher Anfangsverdacht berechtigt zur Anfechtung vor Gericht

Der Vater eines nichtehelich geborenen Kindes erkennt die Vaterschaft an und erhält zudem die
elterliche Sorge zugesprochen. Später trennen sich die Lebenspartner und es herrscht Streit über
das Sorgerecht. Im Zuge einer Auseinandersetzung über das Umgangs- und Sorgerecht behauptet
die Mutter, ihr ehemaliger Lebenspartner sei gar nicht der Vater des Kindes. Daraufhin erhebt
dieser Klage zur Anfechtung der Vaterschaft, um seiner Unterhaltspflicht zu entgehen.
In einem solchen Fall besteht nach Auffassung des Oberlandesgerichts Bremen dann der für die
Vaterschaftsanfechtung erforderliche Anfangsverdacht, wenn sich die Behauptungen der
Kindesmutter, ihr Ex-Partner sei nicht der leibliche Vater, nachweisen lassen. Hat sie ihre
Behauptungen zum Beispiel vor Zeugen geäußert, liegt die Möglichkeit eines Klageerfolgs nicht
ganz fern. Deshalb könne das angerufene Gericht die Klage nicht einfach als unschlüssig
abweisen, ohne sich mit weiteren Argumenten inhaltlich auseinanderzusetzen. Vielmehr müsse es
die Klage weiterverfolgen, unter anderem die angebotenen Beweise erheben und den Prozess
abschließend entscheiden.
Hinweis: Der Beweispflicht ist vor Gericht oft nur schwer nachzukommen. Zeugen sind zwar
gut, schriftlich fixierte Aussagen meist aber noch besser. Gerade wenn - wie im vorliegenden Fall
- die neue Lebensgefährtin des vermeintlichen Vaters als Zeugin auftritt, können eventuell
Zweifel an deren Glaubwürdigkeit bestehen.

Quelle: OLG Bremen, Beschl. v. 02.03.2012 - 4 WF 20/12

Fundstelle: DRsp Nr. 2012 / 4704

zum Thema: Familienrecht



Eingestellt am 05.05.2012 von M. Vogel
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