Missglückter Unfall nach Abschied von Hund und Wegeunfall

Das Landessozialgericht Sachsen – Anhalt hatte sich mit dem Sachverhalt zu befassen, dass ein Versicherungsvertreter auf dem Weg zur Arbeit noch vor dem Einsteigen in sein Fahrzeug nach seinem Hund pfiff, um sich zu verabschieden. Der Hund rannte auf den Mann zu und warf ihn um. Bei dem Sturz verletzte sich der Mann am Knie.

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalles ( Wegeunfall ) ab, da die Verabschiedung des Hundes nicht zur versicherten Tätigkeit bzw. zum versicherten Arbeitsweg gehöre.

Dem ist das ist das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entgegengetreten und hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Verabschiedung vom Hund nur eine unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitsweges darstelle, so dass davon auszugehen sei, dass sich der Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit ereignet hat.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 16.05.2013, AZ L 6 U 12/12



Eingestellt am 09.07.2013 von D. Köhn-Huck
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