Wohnungs-Erstausstattung § 23 SGB II - Fernsehgerät

Der Betroffene, der zuvor obdachlos war, beantragte beim Grundsicherungsträger Leistungen für die Erstausstattung einer 17 m² großen Wohnung. Unter den begehrten Gegenständen war auch ein Fernsehgerät. Der Grundsicherungsträger bewilligte Leistungen in Höhe von 506,50 € sowie einen Zuschuss für Gardinen. Leistungen für das begehrte Fernsehgerät lehnte der Grundsicherungsträger ab.

Dagegen erhob der Betroffen Klage, welcher zunächst stattgegeben wurde. Das Bundessozialgericht hat mit seiner Entscheidung vom 24.02.2011, AZ 14 AS 75/10 R die Klage jedoch abgewiesen.

Die Leistungen für die Erstausstattung sollen dem Zweck dienen, dem Betroffenen ein menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen. Die Grundbedürfnisse Aufenthalt, Schlafen und Essen sollen sichergestellt sein.

Das Fernsehgerät dient nach Auffassung der Richter nicht diesen grundlegenden Bedürfnissen, sondern der Sicherstellung von Freizeit-, Informations- und Unterhaltungsbedürfnissen. Die Erfüllung dieser Bedürfnisse soll grundsätzlich aus der pauschalierten Regelleistung erfolgen. Auch der Umstand, dass etwa 95 % der Bevölkerung mit Möglichkeiten zum Empfang von Fernsehprogrammen ausgestattet ist und ein überwiegender Teil auch über ein Fernsehgerät verfügt, ändert daran nichts.

Nach Auffassung des Gerichts können Leistungen für Konsumgegenstände - wie dem Fernsehgerät - die weit verbreitet sind, nur noch darlehensweise erbracht werden.

Bundessozialgericht vom 24.02.2011, AZ B 14 AS 75/10 R

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H.Beck, 24.02.2011



Eingestellt am 07.03.2011 von D. Köhn-Huck
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 1,3 bei 3 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)