Nutzungsausfall und Mietwagenkosten bei unterlassener zeitnaher Ersatzbeschaffung

Aus den unterschiedlichsten Gründen kommt es nach einem wirtschaftlichen Totalschaden immer wieder vor, dass ein Geschädigter ein Ersatzfahrzeug gar nicht oder erst nach Monaten anschafft. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob der Geschädigte dennoch Anspruch auf Nutzungsausfall oder Übernahme entstandener Mietwagenkosten hat. Einen derartigen Anspruch hat jetzt das Amtsgericht Bonn abgelehnt und eine entsprechende Klage auf Übernahme der Mietwagenkosten eines Geschädigten abgelehnt. Dem Fall lag zugrunde ein Verkehrsunfall mit wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeuges vom 10.10. Erst am 21.12. mietete der Geschädigte einen Mietwagen für die vom Gutachter vorausgeschätzte Wiederbeschaffungsdauer an.Das Amtsgericht begründete die Klagabweisung mit einem Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Danach hat der Geschädigte zeitnah zum Unfallereignis ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen. Unterläßt er dies, spricht dies dafür, dass ihm der für den Nutzungsausfall und die Mietwagenkosten erforderliche Nutzungswille fehlt.

Hinweis: Die Entscheidung entspricht der überwiegendem aber nicht ausschließlichen Rechtsprechung. Kann der Geschädigte darlegen, dass er eine Ersatzbeschaffung deshalb später vornahm, weil ihm etwa die finanziellen Mittel fehlten und der Versicherer nicht regulierte, so besteht der entsprechende Anspruch. Nicht zu verschweigen ist, dass es auch Urteile gibt, die unter gleichen Voraussetzungen dem Geschädigte Nutzungsausfall und Mietwagenkosten zusprechen, zum Beispiel das AG DACHAU mit Urteil vom 21.04.2009 - 3 C 1055/08.

Hinweis: am 10.6.2008 hat der Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen VI ZR 248/07 genau das Gegenteil entschieden. Vergleiche dazu: News Verkehrsrecht " Nutzungsausfall und Mietwagenkosten ohne Zulassung eines Ersatzfahrzeuges "

Quelle: Amtsgericht Bonn, Urteil vom6.11.2012 - 109 C 145/11

zum Thema: Verkehrsrecht / Mietwagenkosten / Nutzungsausfall / fehlende Ersatzbeschaffung



Eingestellt am 12.01.2014 von M. Vogel
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