Restbenzin bei Totalschaden

Versicherer verweigern immer wieder die Zahlung von Restbenzin bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, einerseits mit dem Hinweis, dass Restbenzin bereits im Wiederbeschaffungswert enthalten sei, andererseits mit dem Argument, dass das Restbenzin hätte abgepumpt und umgefüllt werden können.

Der Fall:

Der Geschädigte hatte seinen Pkw 4 km vor dem Unfall vollgetankt. Der Versicherer verweigerte die Zahlung von Restbenzin mit den vorangestellten Argumenten.

Gesetzliche Grundlage des Schadensersatzes für Restbenzin ist § 249 BGB der wie folgt lautet:

" § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. 2......"

Prinzipiell ist also der Zustand ( wieder ) herzustellen, der bestehen würde, wenn der Unfall nicht passiert wäre.Dann hätte der Geschädigte ein Fahrzeug mit vollem Tank.

Die Entscheidung:

Das Amtsgericht Solingen gab dem Geschädigten in vollem Umfang Recht. Auch ein Abpumpen und Umfüllen des Tanks sah Gericht nicht für angebracht und sah auch keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, weil das Abpumpen des Kraftstoffs für einen Verbraucher Mehrkosten verursacht hätte, als die neue Betankung.

Die Frage, ob Restbenzin in einem Fahrzeug einen erstattungsfähigen Schaden darstellt oder nicht,ist in der Rechtsprechung heftig umstritten.Dem Argument, dass Restbenzin bereits im Wiederbeschaffungswert enthalten ist, ist bereits deshalb entgegenzutreten, weil der Sachverständige ansonsten die genaue Menge im Tank ermitteln müsste. Hierzu müsste er praktisch das Fahrzeug volltanken, das Volumen des Tanks ermitteln und dann den Umfang des verbliebenen Treibstoff errechnen. Daher lässt sich in einem Sachverständigengutachten niemals eine Bewertung zum Tankinhalt finden.

Quelle: Amtsgericht Solingen, Urteil vom 18.6.2013 - 12 C 638/12

zum Thema: Verkehrsrecht / Restbenzin / Totalschaden

Fundstelle: www.justitz.nrw.de

Auch folgende Gerichte halten das Restbenzin für eine erstattungsfähigen Schadensposition:

- AG ERKELENZ , Urteil vom 10.03.2009 - 6 C 93/07

- LG Kiel, Urteil vom 19.7.2013 – 13 O 60/12



Eingestellt am 15.06.2014 von M. Vogel
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