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Verkehrsverstoß: Bei verspäteter Urteilsfindung kann vom Fahrverbot abgesehen werden
Wird die maßgebliche Gerichtsentscheidung erst über zwei Jahre nach dem eigentlichen
Verkehrsverstoß gefällt, kann von der Verhängung eines Fahrverbots gegen den Fahrer
abgesehen werden. Die Richter am Oberlandesgericht Oldenburg haben so in einem Fall
entschieden, in dem eine Abstandsunterschreitung zu bewerten war.
Ist eigentlich ein Fahrverbot zu verhängen, vergeht bis zur endgültigen Entscheidung jedoch eine
zu große Zeitspanne, kann vom Fahrverbot abgesehen werden.
Hinweis: Die Länge dieser "zu großen Zeitspanne" wird nicht einheitlich beurteilt. Einige
Gerichte stellen auf einen Zeitraum von 21 Monaten ab, andere wie die Oldenburger Richter
verlangen dagegen 24 Monate. Besteht die Gefahr des Führerscheinverlusts, sollte unbedingt ein
Anwalt zu Rate gezogen werden.
Verkehrsverstoß gefällt, kann von der Verhängung eines Fahrverbots gegen den Fahrer
abgesehen werden. Die Richter am Oberlandesgericht Oldenburg haben so in einem Fall
entschieden, in dem eine Abstandsunterschreitung zu bewerten war.
Ist eigentlich ein Fahrverbot zu verhängen, vergeht bis zur endgültigen Entscheidung jedoch eine
zu große Zeitspanne, kann vom Fahrverbot abgesehen werden.
Hinweis: Die Länge dieser "zu großen Zeitspanne" wird nicht einheitlich beurteilt. Einige
Gerichte stellen auf einen Zeitraum von 21 Monaten ab, andere wie die Oldenburger Richter
verlangen dagegen 24 Monate. Besteht die Gefahr des Führerscheinverlusts, sollte unbedingt ein
Anwalt zu Rate gezogen werden.
Quelle: OLG Oldenburg, Beschl. v. 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11
Fundstelle: DRsp Nr. 2011 / 15381
zum Thema: Verkehrsrecht
Eingestellt am 24.05.2012 von M. Vogel
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