Volle Gutachterkosten bei Mithaftung

Bisher wurde es in Rechtsprechung und Literatur hingenommen, dass bei nur anteilmäßiger Haftung des Schädigers auch die Gutachterkosten nur mit der entsprechenden Quote gezahlt werden. Haftet beispielsweise bei einem ungeklärten Ampelunfall der Schädiger nur mit einer Quote von 50 %, wurden bisher auch die Gutachterkosten nur mit einer Quote von 50 % erstattet.

Mit Urteil vom 31.3.2010 hat erstmals das Amtsgericht Siegburg auch bei nur anteiliger Haftung die vollen Gutachterkosten zugesprochen. Das Gericht führt auszugsweise folgendes aus:

„ … Bei den Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens handelt es sich um Rechtsverfolgungskosten, die erst entstehen, wenn der Geschädigte seinen erstattungsfähigen Anteil am Gesamschaden gegenüber dem Schädiger beziffern und belegen muss. Wenn sich die Gutachterkosten nach der Höhe des Schadens richten, können Sie im Falle der Mithaftung, anders als die Reparaturkosten, nicht quotiert werden, sondern müssen, genauso wie die Anwaltskosten, nachdem geringeren Gegenstandswert berechnet werden….. Der Geschädigte kann die zur Ermittlung der Schadenshöhe des unfallbeschädigten Fahrzeuges angefallenen Sachverständigenkosten trotz Mithaftung in Höhe von 50 % jedenfalls dann in voller Höhe ersetzt verlangen, wenn die Kosten auch bei Abrechnung auf Basis des hälftigen Reparaturaufwandes in gleicher Höhe angefallen wären…. „.

Das Gericht stellt entscheidend darauf ab, ob aus Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung die Gutachterkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind und ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte.

Dieser Rechtsauffassung wird nunmehr auch das Oberlandesgericht Rostock folgen. In der mündlichen Verhandlung vom 25.2.2011 ( 5 U 122/10 ) hat das Gericht angekündigt, bei hier gegebener Mithaftung von 1/3 trotzdem die vollen Gutachterkosten zuzusprechen. Die Entscheidung wird am 11.3.2011 verkündet und dann auch von uns veröffentlicht.



Eingestellt am 26.02.2011 von M. Vogel
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