Wer kann Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend machen?

Mit dieser Frage hatte sich das Amtsgericht Leipzig zu befassen. Insbesondere in Prozessen kommt es immer wieder vor, dass der Anwalt der Versicherung ausdrücklich oder mit " Nichtwissen " bestreitet, dass der Kläger auch Eigentümer des Fahrzeuges ist.

Der Fall:

Der Kläger klagte nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz ein. Gefahren wurde das Fahrzeug von seiner Ehefrau. Die Versicherung hatte bestritten, dass der Kläger hierzu infolge seiner Eigentümerstellung auch berechtigt ist. Im Prozess legt er lediglich den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) vor.

Die Entscheidung:

Das Amtsgericht Leipzig hatte die Klage abgewiesen, da der Kläger den Nachweis seines Eigentums nicht erbracht hat. Hätte das Fahrzeug nicht die Ehefrau sondern der Kläger selbst gefahren, so hätte gemäß § 1006 BGB der Besitz sein Eigentum vermutet. Da aber die Ehefrau das Fahrzeug steuerte bzw. dieses parkte, griff die Vermutungsregelung nicht. Der Kläger hätte entweder einen Kaufvertrag vorlegen müssen oder aber exakt mitteilen müssen, wann er das Fahrzeug von wem in welcher Form erworben hat.

Hinweis: die gleiche Problematik tritt auf, wenn ein Fahrzeug finanziert ist. In diesem Fall braucht man die Zustimmung der Bank, Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Möglich ist auch, im eigenen Namen zu klagen und Zahlung an die Bank zu verlangen.

Quelle: Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 5.11.2014 - 109 C 10089/13

Fundstelle: LSK 2014, 118095

Zum Thema: Verkehrsrecht / Schadensersatz / Rechtsanwalt / Fachanwalt / Schwerin



Eingestellt am 03.12.2016 von M. Vogel
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 1,0 bei 2 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)