Mietabzüge: Mietspiegel kann als Beweis dienen

Der für ein Mieterhöhungsverlangen herangezogene Mietspiegel dient nicht nur dem Vermieter
als Grundlage für die geplante Erhöhung der Miete. Der Mietspiegel enthält auch Kriterien für
Abzüge bei Mieterhöhungen. Ob und inwieweit solche für den Mieter günstigen Kriterien
zutreffen, muss dieser nachweisen.
Dies hat nun das Amtsgericht München entschieden. Sofern im Mietvertrag bestimmte
Ausstattungsmerkmale, wie etwa Zentralheizung oder Warmwasserversorgung, keine
Berücksichtigung finden oder - wie hier - durchgestrichen sind, spricht dies für die Richtigkeit
der entsprechenden Angaben des Mieters.
Hinweis: Insgesamt ist das Thema Mieterhöhung ein Dauerbrenner im Mietrecht. Hier tun
sowohl Vermieter als auch Mieter gut daran, anwaltlichen Rat einzuholen, bevor sie selbst
handeln. Beiden Parteien kann nur empfohlen werden, den Zustand der Wohnung bei Abschluss
des Mietvertrags genau zu dokumentieren.

Quelle: AG München, Urt. v. 05.12.2011 - 424 C 19813/11

zum Thema: Mietrecht



Eingestellt am 26.05.2012 von M. Vogel
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