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Nebenkostenzahlungen: Kein Recht zur Erhöhung bei inhaltlichen Fehlern in Jahresabrechnung
Da man die Nebenkostenzahlungen wegen regelmäßig steigender Kosten auch die "Zweite
Miete" nennt, gibt es immer wieder Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter - insbesondere
über die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen.
Wie der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden hat, besteht auf Seiten des
Vermieters kein Recht zur Erhöhung der Nebenkostenzahlungen, wenn die zuvor erfolgte
Jahresabrechnung inhaltlich falsch war. Demgegenüber galt bislang, dass die Abrechnung "nur"
formell korrekt sein musste.
Miete" nennt, gibt es immer wieder Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter - insbesondere
über die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen.
Wie der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden hat, besteht auf Seiten des
Vermieters kein Recht zur Erhöhung der Nebenkostenzahlungen, wenn die zuvor erfolgte
Jahresabrechnung inhaltlich falsch war. Demgegenüber galt bislang, dass die Abrechnung "nur"
formell korrekt sein musste.
Hinweis: Das Thema Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung ist ein Dauerbrenner im
Mietrecht. Gerade Vermieter sind daher aufgefordert, sich eingehend beraten zu lassen, um
bereits im Vorfeld möglichen Ärger zu vermeiden und unter Umständen kostspieligen
Rechtsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen.
Quelle: BGH, Urt. v. 15.05.2012 - VIII ZR 245/11
Fundstelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 66/2012
zum Thema: Mietrecht
Eingestellt am 11.07.2012 von M. Vogel
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