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Verschwundener Renoir: Teure Klage gegen unachtsame Staatsanwaltschaft
Verschwundener Renoir: Teure Klage gegen unachtsame Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Essen beschlagnahmte ein Bild. Angeblich sollte es sich dabei um einen
"verschwundenen Renoir" handeln. Dann verschwand das Bild auf unerklärliche Weise aus der
Verwahrung der Staatsanwaltschaft. Der Eigentümer verklagte daraufhin das Land
Nordrhein-Westfalen auf 32 Mio. EUR Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG)
wies die Klage ab. Es sei nicht bewiesen, dass es sich um ein Original des Malers Renoir
gehandelt habe. Das OLG vernahm Zeugen, die bestätigten, dass das Bild kurz zuvor von einem
Kunsthistoriker untersucht worden war und es sich dabei laut Gutachten um eine wertlose Kopie
gehandelt haben soll. Deshalb muss nun der klagende Eigentümer die Kosten des Rechtsstreits
tragen - und diese dürften sich auf fast 2 Mio. EUR belaufen.
Die Staatsanwaltschaft Essen beschlagnahmte ein Bild. Angeblich sollte es sich dabei um einen
"verschwundenen Renoir" handeln. Dann verschwand das Bild auf unerklärliche Weise aus der
Verwahrung der Staatsanwaltschaft. Der Eigentümer verklagte daraufhin das Land
Nordrhein-Westfalen auf 32 Mio. EUR Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG)
wies die Klage ab. Es sei nicht bewiesen, dass es sich um ein Original des Malers Renoir
gehandelt habe. Das OLG vernahm Zeugen, die bestätigten, dass das Bild kurz zuvor von einem
Kunsthistoriker untersucht worden war und es sich dabei laut Gutachten um eine wertlose Kopie
gehandelt haben soll. Deshalb muss nun der klagende Eigentümer die Kosten des Rechtsstreits
tragen - und diese dürften sich auf fast 2 Mio. EUR belaufen.
Hinweis: Interessant wird auch die Frage sein, ob der erfolglose Kläger darüber hinaus eine
Strafanzeige wegen eines versuchten Prozessbetrugs erhält. Die Staatsanwaltschaft wird dies
sicherlich prüfen. Denn niemand darf einen Anspruch einklagen, von dem er von vornherein
weiß, dass dieser nicht besteht. Dies wäre ein typischer Fall des Prozessbetrugs, vor dem
ausdrücklich gewarnt werden muss.
Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 06.03.2013 - I-11 U 114/11
Fundstelle: www.olg-hamm.nrw.de
zum Thema: Sonstiges
Eingestellt am 05.05.2013 von M. Vogel
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