Vorsicht bei Eigenkonstruktionen: Selbstverursachter Schimmelbefall berechtigt nicht zur Mietminderung

Besteht in einer Wohnung ein Mangel, muss der Mieter diesen dem Vermieter so bald wie
möglich mitteilen, um daraufhin ggf. die Mietzahlungen entsprechend kürzen zu können.
Schimmelbefall ist grundsätzlich ein zur Mietkürzung berechtigender Mangel.
Anderes gilt jedoch, wenn die Schimmelbildung aufgrund einer eigenen Schrankkonstruktion des
Mieters verursacht worden ist. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln. In
diesem Fall war ein Einbauschrank ohne Rückwand erbaut und dadurch nicht für ausreichende
Belüftung gesorgt worden.

Quelle: LG Kiel, Urt. v. 27.01.2012 - 1 S 102/11

zum Thema: Mietrecht



Eingestellt am 29.04.2012 von M. Vogel
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