Nicheheliche Lebensgemeinschaft: Kann ich Zahlungen für ein gemeinsames Haus oder eine Eigentumswohnung nach der Trennung zurückfordern ?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Beispiel: Sie erwerben zusammen mit Ihrem nichtehelichen Lebenspartner ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung. Ihr Lebenspartner verfügt über keinerlei Eigenkapital. Das Objekt kostet 250.000 €. Sie setzen Ihr Eigenkapital in Höhe von 125.000,00 € zur Bezahlung des Kaufpreises ein und finanzieren den Rest gemeinsam, wobei auch Sie jährliche eine Sondertilgung in Höhe von 10.000 € und die monatlichen Kreditraten alleine leisten.

Nichteheliche Lebenspartner sollten bereits vor Erwerb einer Immobilie klar Regeln, wie sie diese im Falle einer Trennung auseinandersetzen wollen. Nicht selten besteht ein wirtschaftliches Ungleichgewicht. Ein Partner verfügt über Geld, mit dem er zum Beispiel eine Anzahlung für eine gemeinsame Immobilie leistet wobei dann beide Partner ins Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden. Auch die laufenden Raten werden von den wirtschaftlich stärkeren Partner getragen. Kommt es nunmehr zu Trennung, sind beide zu gleichen Teilen Eigentümer einer Immobilie und müssen diese auseinandersetzen, zum Beispiel durch gemeinsamen Verkauf oder eine Teilungsversteigerung, Übernahme durch einen Partner und Auszahlung des anderen Partners.