Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gilt die Prüfbescheinigung " begleitetes Fahren ab 17 " auch im Ausland?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Vogel, Schwerin

Das begleitete Fahren ab 17 ist eine bundeseinheitliche deutsche Sonderregelung. Lediglich Österreich kennt einen vergleichbaren Lernführerschein, alle übrigen europäischen Länder nicht. Welche Folgen ein begleitetes Verfahren mit einer Prüfbescheinigung im Ausland haben kann, verdeutlicht eine Mitteilung der Juristischen Zentrale des ADAC für Vertragsanwälte ( Nummer 63 / 2018 ):

Ein 17-jähriger lenkte das Fahrzeug des Vaters, der sich als Begleitender vorschriftsmäßig im Fahrzeug befand auf italienischen Straßen. Anlässlich einer Kontrolle wurde die Prüfbescheinigung beanstandet und dem Fahrer vorgeworfen, ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Er hatte sofort ein Bußgeld von 3500 € zu zahlen. Ferner wurde das Fahrzeug für 3 Monate inVerwahrun amtliche Verwahrung genommen. Bei Nichtzahlung der Geldstrafe innerhalb von 5 Tagen sollte sich die Geldstrafe auf 5000 € erhöhen.

Nach italienischem Recht ist die Prüfbescheinigung " Begleitetes Fahren mit 17 " keine Fahrerlaubnis im Sinne des italienischen Rechts. Die italienischen Behörden haben nach der italienischen Rechtsordnung richtig gehandelt.

Sofern Sie Fragen dieser Problematik haben, insbesondere zum begleiteten Fahren ab 17, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Vogel in Schwerin der richtige Ansprechpartner.