Wann liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor und mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Vogel, Vertragsanwalt des ADAC

1. Alkohol,Drogen, körperliche oder geistige Mängel

Von einer Gefährdung des Straßenverkehrs spricht man dann, wenn jemand infolge geistiger oder körperlicher Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer oder sonstiger berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben anderer oder Sachen von bedeutsamen Wert gefährdet. Der häufigste Fall ist das Fahren unter Alkohol, wobei es zu einem Unfall oder konkreten Gefährdung für Sachen oder Personen kommen muß. Voraussetzung einer Gefährdung des Straßenverkehrs ist dann, dass zwischen der Fahrtunauglichkeit und dem Unfall eine Kausalität besteht. Ist dies nicht der Fall, bleibt es bei einer einfachen Trunkenheitsfahrt. Kommt es zu einer Verurteilung wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs, ist regelmäßig für einen Ersttäter mindestens mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zur Bewährung zu rechnen. Ferner wird Fahrerlaubnis entzogen und zwar für mindestens 6 Monate bis zu 5 Jahren. Spielen Alkohol oder geistige oder körperliche Mängel eine Rolle, so ist vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis auch unterhalb von Werten von 1,6 Promille bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis mit der Anordnung einer medizinisch psychologischen Begutachtung zu rechnen.

2. Die 7 Todsünden des Straßenverkehrs

Eine Gefährdung des Straßenverkehrs liegt ferner vor , wenn jemand
grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet .

Eine Gefährdung des Straßenverkehrs in dieser Form kann unter Umständen derjenige begehen, der unter Missachtung des Gegenverkehrs überholt, bei Rot über eine Ampel fährt, falsch auf die Autobahn auffährt und dadurch jeweils einen Unfall oder eine konkrete Gefährdung anderer verursacht.

Haben Sie Fragen zur Gefährdung des Straßenverkehrs , zum Verkehrsrecht oder wird Ihnen eine entsprechende Straftat vorgeworfen, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Vogel in Schwerin der richtige Ansprechpartner. Er ist zugleich Vertragsanwalt des ADAC in Schwerin.