Was erwartet mich bei einer fahrlässigen Tötung im Straßenvekehr ?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Vogel, Schwerin, zugleich Vertragsanwalt des ADAC in Schwerin

§ 222
Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bei einer fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr kommt in der Regel ein Mensch durch Verschulden eines Kraftfahrers zu Tode, sei es durch das Überfahren einer roten Ampel, durch das Abkommen in den Gegenverkehr oder von der Fahrbahn, durch Missachtung der Vorfahrt oder durch übersehen eines Fußgängers.Die Konstellationen sind vielfältig.Vom Erfolg her ist die fahrlässige Tötung durchaus das schlimmste Delikt wird aber nicht am härtesten bestraft. Je nach Grad des Verschuldens ist bei der fahrlässigen Tötung mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zur Bewährung zu rechnen und nur im Ausnahmefall mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung,wenn ein besonders schweres Verschulden vorliegt.Unter Umständen kann es sogar zu einer Einstellung mit Auflage kommen. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kommt hier nur im Ausnahmefall und nur dann in Betracht, wenn zusätzlich Alkohol oder Drogen bei dem Verursacher eine Rolle gespielt haben. Der Beschuldigte eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Tötung kann durch eigenes und sehr geschicktes agieren erheblichen Einfluss auf das Strafmaß nehmen.

Haben Sie Fragen zur fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr oder sind Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Martin Vogel Schwerin (Vertragsanwalt des ADAC) der richtige Ansprechpartner