Ich habe den begründeten Verdacht, mich angesteckt zu haben und muss mich auf behördliche Anordnung in häusliche Quarantäne begeben. Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin

Sofern lediglich der Verdacht besteht, sich angesteckt zu haben, weil Sie Kontakt zu infizierten hatten, können Sie der Arbeit mit Ankündigung fernbleiben und erhalten wegen vorübergehender persönlicher Verhinderung ihren bisherigen Lohn gemäß § 616 S. 1 BGB.