Mein Arbeitgeber muss wegen fehlender Rohstoffe oder sonstigen Materials den Betrieb einstellen. Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Vogel, Schwerin

Grundsätzlich gehört dies zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Die Bundesregierung hat im Eilverfahren für derartige Fälle zur Vermeidung von Kündigungen Kurzarbeitergeld geregelt. Dieses wird nur auf Antrag gezahlt, im übrigen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf volle Vergütung.