Erwerbslosenunterhalt gem. § 16115 l Abs. 2 BGB

Wird die Mutter infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung krank und ist außerstande einer Erwerbsfähigkeit nachzukommen, haftet der Vater für Unterhalt.
Voraussetzung ist eine Kausalität zwischen Schwangerschaft und der Krankheit. Eine schwangerschaftsunabhängige Erkrankung verschafft den Anspruch nicht. Die Bedeutung der Vorschrift ist gering, da meistens Sozialversicherungsträger etc. eintreten.

Haben Sie Fragen zu den Unterhaltsansprüchen einer nichtehelichen Mutter oder den Unterhaltsverpflichtungen eines nichtehelichen Vaters anlässlich der Geburt eines nichtehelichen Kindes, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel in Schwerin der richtige Ansprechpartner.