Kindergeld: Wer bekommt das staatliche Kindergeld nach Trennung und Scheidung ?

Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel, Schwerin

Das staatliche Kindergeld erhält derjenige Elternteil,bei dem das Kind tatsächlich lebt.Die entsprechenden Anträge müssen bei der Familienkasse des Wohnsitzes gestellt werden.Die Hälfte des Kindergeldes wird auf die Unterhaltsschuld des nicht betreuenden Elternteils angerechnet. Wird das Kind volljährig, endet die Betreuungspflicht und der Unterhalt ist dann von beiden Eltern im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu zahlen. Auf den Unterhaltsanspruch wird das staatliche Kindergeld bei volljährigen Kindern voll angerechnet.

Haben Sie Fragen zum Kindergeld und zu dessen Bezugsberechtigung, zu Trennung oder Scheidung oder zum Familienrecht, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Martin Vogel in Schwerin der richtige Ansprechpartner.